Allgemeine Geschäftsbedingungen


Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB´s regeln das Zusammenarbeiten zwischen Ihnen, als Auftraggeber und uns, als Dienstleister. Wir freuen uns, dass wir Sie als Kunden bei uns begrüßen dürfen. Sollten Sie Fragen zu unseren Geschäftsbedingungen haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Seite. 
 

  Hier finden unsere AGB zum Download

§ 1 Geltungsbereich

  1. Nachstehende Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) gelten für alle an screengallery – Die Werbeagentur erteilten Aufträge.
  2. Es gelten ausschließlich diese AAB. AAB des Auftraggebers gelten nur insoweit, wie screengallery deren Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. 
  3. Diese AAB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien. 


§ 2 Angebote, Vertragsschluss

  1. Alle Angebote von screengallery sind stets freibleibend und haben eine Gültigkeit von vier Wochen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Annahme nicht mehr möglich und die Erstellung eines neuen Angebots erforderlich.
  2. Ein Vertrag mit screengallery kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein von screengallery verbindlich erstelltes Angebot fristgerecht annimmt. Ein Vertrag kommt auch zustande, wenn screengallery dem Auftraggeber aufgrund seiner Bestellung oder Anfrage schriftlich oder in Textform eine Auftragsbestätigung erteilt.


§ 3 Leistungsumfang, Änderungsvorbehalt

  1. Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen der Parteien.
  2. screengallery behält sich vor, für die Erbringung der vereinbarten Leistungen Subunternehmen nach eigener Wahl zu beauftragen. 
  3. Sofern screengallery im Rahmen der Erstellung oder Gestaltung von Printmedien auch deren drucktechnische Umsetzung schuldet, erteilt screengallery den jeweiligen Auftrag im eigenen Namen für den Auftraggeber. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber. Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, behält sich screengallery vor, zusätzlich zu den entstehenden Kosten eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 % der Auftragssumme zu erheben.
  4. Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen oder im Sinne einer besseren Leistung angeraten und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar erscheinen, bleiben vorbehalten.


§ 4 Vergütung, Stornokosten

  1. Die im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten als vereinbart. Die Preise sind rein netto, die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird gesondert erhoben.
  2. Bei den in Angebot oder Auftragsbestätigung genannten Preisen handelt es sich mangels gesonderter Vereinbarung um Festpreise. Diese gelten soweit und solange, wie die aufgrund der Angaben des Auftraggebers dem Auftrag zugrunde gelegten Daten unverändert bleiben. 
  3. Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen, zusätzliche Leistungen oder Sonderleistungen, so werden die hierfür entstehenden Kosten gesondert berechnet. Das gleiche gilt für sog. Autorenkorrekturen. Grundlage für deren Berechnung ist der jeweils aktuelle Tarifvertrag für Designleistungen (AGD/SDSt). 
  4. Sonn- und Feiertagsarbeit wird mit einem Zuschlag von 50 % auf den jeweilig vereinbarten Stundenpreis berechnet und nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers in Terminsachen erbracht.
  5. Soweit screengallery in Vorbereitung des Auftrages Kosten für Reisen, Fotoaufnahmen oder Mustermaterial entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu erstatten. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftrag letztlich nicht zustande kommt.
  6. Der Auftraggeber kann den Auftrag nach Abschluss des Vertrages und vor Beginn der Tätigkeit durch screengallery jederzeit stornieren. screengallery behält sich in diesem Fall allerdings vor, dem Auftraggeber sämtliche in Ansehung der Tätigkeit bereits entstandenen Kosten zu berechnen. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 3 Tagen vor Beginn der Tätigkeiten, kann screengallery statt der Erstattung der tatsächlich entstanden Kosten auch eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 % des Auftragswertes verlangen. 


§ 5 Vorschuss, Fälligkeit der Vergütung, Zahlungsweise, Zahlungsverzug

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von einer Woche nach Vertragsschluss einen vorher gemeinsam vereinbarten Vorschuss zu bezahlen.
  2. Rechnungen von screengallery sind ohne Abzüge nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
  3. Als Zahlung akzeptiert wird grundsätzlich die Überweisung auf eines der Geschäftskonten. Ausnahmsweise sind auch Barzahlungen möglich. Bei anderer Zahlungsweise behält sich screengallery deren Ablehnung vor.
  4. Der Auftraggeber gerät in Zahlungsverzug mit einer nach Ablauf der in Abs. 2 genannten Zahlungsfrist versandten Mahnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Rechnungseingang (vgl. § 286 BGB). Ab diesem Zeitpunkt schuldet er Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten (§ 288 Abs. 4 BGB).


§ 6 Haftung, Verbindlichkeit von Lieferterminen

  1. Die Haftung von screengallery für Schäden des Auftraggebers oder dessen mit dem Auftrag befassten Mitarbeiter ist beschränkt auf ein Verschulden aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper, Gesundheit ist unbeschränkt. Dies gilt auch für solche Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen von screengallery verursacht worden sind. 
  2. Bei Datenverlust gilt Abs. 1 mit der Maßgabe, dass der Datenverlust im Herrschaftsbereich von screengallery erfolgt sein muss. In diesem Fall ist der Umfang der Haftung beschränkt auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Rekonstruktion der Daten erforderlich wäre.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für Schadenersatzansprüche beschränkt wie folgt: Für leichte Fahrlässigkeit haftet screengallery nur dann, wenn es sich um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (sog. Kardinalspflicht) handelt. Für leicht fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden ist die Haftung von screengallery auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, max. jedoch auf 5 % des im betroffenen Vertrages vereinbarten Gesamtpreises beschränkt.
  4. Soweit screengallery im eigenen Namen für den Auftraggeber Aufträge gegenüber Dritten erteilt (vgl. § 3 Abs. 3), ist die Haftung im Falle von Sachmängeln ebenfalls auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem von ihm erstellten Inhalt der Entwürfe sowie der von ihm beigebrachten Unterlagen zu prüfen, insbesondere ob hierdurch Rechte Dritter verletzt werden. screengallery übernimmt insoweit keinerlei Überprüfung, eine Rechtsberatung findet ausdrücklich nicht statt. Mit Übergabe der Unterlagen an screengallery versichert der Auftraggeber, über alle erforderlichen Rechte hieran zu verfügen. Sollte screengallery dennoch von Seiten Dritter in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber screengallery im Innenverhältnis hiervon frei.
  6. Die Haftung für Verzögerungsschäden aufgrund von höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
  7. Liefertermine sind nur verbindlich, soweit screengallery diese schriftlich bestätigt hat. 


§ 7 Pflichten des Auftraggebers

  1. Soweit eine Mitwirkung des Auftraggebers bei der Durchführung des Auftrages erforderlich ist, kommt der Auftraggeber dieser ohne schuldhaftes Zögern nach. Verzögerungen, welche der Auftraggeber zu vertreten hat, befreien screengallery von der Einhaltung eines vereinbarten Termins und lassen Schadensersatzansprüche zugunsten screengallery entstehen. screengallery kann zudem den Auftraggeber unter Fristsetzung und Androhung der außerordentlichen Kündigung des Auftrages auffordern, innerhalb angemessener Zeit die erforderliche Mitwirkung zu erbringen. Nach erfolglosem Fristablauf ist screengallery berechtigt, den Auftrag außerordentlich zu kündigen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen und Unterlagen zeitnah und frei von Rechten Dritter screengallery zur weiteren Verwendung zu überlassen. Die Überlassung erfolgt unentgeltlich.
  3. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die übermittelten Daten frei von schädlichen Eigenschaften wie Computerviren, Trojanern, Würmern etc. sind. Verzögerungen, die aus einer Systemstörung bei screengallery aufgrund der vorgenannten Schadprogrammen resultieren, befreien screengallery von der Einhaltung eines vereinbarten Termins und lassen Schadensersatzansprüche gegen den Auftraggeber zugunsten screengallery entstehen.
  4. Unterlagen, welche der Auftraggeber von screengallery im Laufe des Auftrags zum Zwecke der Veranschaulichung oder Prüfung erhält, hat dieser – soweit technisch möglich – nach Abschluss des Auftrages an screengallery zurückzugeben, es sei denn, individualvertraglich ist Abweichendes geregelt.


§ 8 Nutzungsrechte, Eigentum, Eigentumsvorbehalt 

  1. An Entwürfen, Reinzeichnungen, Web- und Softwarelösungen sowie grafischen Produkten
  2. erhält der Auftraggeber vorbehaltlich abweichender individueller schriftlicher Vereinbarungen kein Eigentum, sondern lediglich entsprechende Nutzungsrechte. Soweit der Auftraggeber die Herausgabe der in Erfüllung des Auftrages entstehenden Daten und Erzeugnisse wünscht, ist dies gesondert zu vereinbaren und extra zu vergüten.
  3. Der Umfang des Nutzungsrechtes richtet sich nach der im Einzelfall getroffenen Abrede. Sämtliche sonstigen Rechte wie u.a. Urheberrechte, Markenrechte, Geschmacksmusterrechte etc. behält sich screengallery ausdrücklich vor. 
  4. Erfolgt die Nutzung des Vertragsgegenstands entgegen oder außerhalb des vereinbarten Nutzungsumfangs, ist screengallery berechtigt, die zukünftige Nutzung zu untersagen und für den vergangenen Zeitraum der Nutzung ein Nutzungsentgelt in Höhe der üblichen Lizenzgebühren zu verlangen.
  5. Eine Veränderung oder Nachahmung des Vertragsgegenstandes ist niemals von einem Nutzungsrecht umfasst und berechtigt screengallery zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. 
  6. Eine Übertragung des Eigentumsrechts am Vertragsgegenstand ist nur ausnahmsweise und nur bei schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall vorgesehen. screengallery behält sich in diesen Fällen das Eigentum am Vertragsgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises vor. Wird die Vorbehaltsware durch den Auftraggeber oder Dritte verarbeitet oder umgebildet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf diese neue Sache. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware ohne Zustimmung von screengallery zu verfügen. Soweit dennoch Forderungen durch eine Verfügung des Auftraggebers entstehen, sind diese automatisch an screengallery abgetreten. Den Auftraggeber trifft insoweit eine Informationspflicht gegenüber screengallery.


§ 9 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, welche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  2. Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises steht screengallery ein Zurückbehaltungsrecht an allen im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages vom Auftraggeber erhaltenen Daten zu.
  3. Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund Ansprüchen aus demselben Rechtsverhältnis und nur dann zu, wenn er eine aus seiner Sicht nicht ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages schriftlich gerügt hat und diese Rüge von screengallery als gerechtfertigt schriftlich anerkannt wurde.


§ 10 Gewährleistungsrechte

  1. Der Auftraggeber hat den Auftragsgegenstand unverzüglich auf dessen gesamten Inhalt hin zu überprüfen. Soweit vor Abschluss des Auftrages eine Druckreiferklärung vom Auftraggeber abzugeben ist, gilt das Werk ab diesem Moment als vertragsgemäß abgenommen. Dies gilt insbesondere für Schreibfehler.
  2. Nachdem der Auftraggeber einen Mangel des Vertragsgegenstandes schriftlich rügt und screengallery dessen Bestand nach sorgfältiger Prüfung bestätigt hat, steht screengallery das Recht zur Nachbesserung zu. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst nach dem erfolglosen zweiten Nachbesserungsversuch gegeben. Schlägt die Nachbesserung fehl, so steht dem Auftraggeber wahlweise das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu. 
  3. Etwaige Farbabweichungen sowie sonstige drucktechnisch bedingte Abweichungen des Endproduktes von dessen Vorlage stellen keinen Mangel dar, da sie in allen Herstellungsverfahren üblich und unvermeidbar sind. Sie berechtigen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.


§ 11 Urheberrecht, Namensnennung, Eigenwerbung, Fremdlizenzen

  1. screengallery stehen alle Rechte am Vertragsgegenstand zu, mit Ausnahme der explizit und schriftlich freigegebenen Elemente. Der Vertragsgegenstand unterliegt den Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes. Dies gilt auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  2. Vorschläge und Ideen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.
  3. screengallery ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken und bzw. oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe namentlich zu nennen. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt screengallery zum Schadensersatz, welcher sich nach dem Tarifvertrag für Designleistungen (AGD/SDSt) richtet.
  4. screengallery ist berechtigt, den Vertragsgegenstand zum Zwecke der Eigenwerbung unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden, es sei denn, dieser hat screengallery bei Vertragsschluss unter Hinweis auf Geheimhaltungsinteressen des Unternehmens die Verwendung schriftlich untersagt. Dies gilt auch für Veröffentlichungen auf der Plattform Facebook.
  5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verwendet screengallery ausschließlich eigene Bilder, Grafiken, Texte etc.; greift screengallery auf fremde Anbieter zurück, wird dies dem Kunden mitgeteilt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erwirbt screengallery die entsprechende Standardnutzungslizenz im Namen und auf Kosten des Auftraggebers. Nach erfolgter Abnahme ist allein der Auftraggeber für die Einhaltung der entsprechenden Lizenzvereinbarung verantwortlich. Er stellt screengallery von jeglichen Ansprüchen frei. 
  6. screengallery behält es sich vor, eigens entwickelte Ideen und Konzepte in grafisch veränderter Form auch Mitbewerbern des Auftraggebers auf Nachfrage anzubieten.


§ 12 Archivierung

screengallery behält sich das Recht vor, alle im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand bestehenden Daten nach Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist endgültig und unwiederbringlich zu zerstören. Eine darüber hinaus andauernde Aufbewahrung stellt eine kostenpflichtige Sonderleistung dar und ist schriftlich zu vereinbaren.


§ 13 Sondervorschriften bei Softwarelösungen

  1. Standardsoftware wird nach Produktbe-schreibung verkauft, ohne dass damit die Zusicherung bestimmter Eigenschaften verbunden ist.
  2. Soweit screengallery für den Auftraggeber Individualsoftware erstellt, richtet sich die vertragsgemäße Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes nach dem Pflichtenheft, welches den Leistungsumfang, den Einsatzzweck und die Einsatzbedingungen genau definiert. Das Pflichtenheft hat der Auftraggeber vor Vertragsschluss anzufertigen. Nach Vertragsschluss vorgenommene Änderungen des Pflichtenheftes werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von screengallery schriftlich bestätigt wurden.


§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei allen aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von screengallery.


§ 15 Schriftformerfordernis

  1. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser AAB bedürfen der Schriftform, ebenso wie Auftragsbestätigungen oder Angebote. Dies gilt auch für vertragliche Vereinbarungen, mit denen vom Regelungsumfang dieser AAB abgewichen werden soll. 
  2. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.


§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. 


Stand: September 2011